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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

offensichtlich haben sich Dritte an meine E-Mail-Adresse angehängt (sog. Spoofing).  Unter meiner E-Mail-Adresse haben Unbekannt, angeblich firmierend unter folgendem Namen

 

Kanzlei Prof. Dr. Maier und Dr. Schumacher mbH

 

eine Abmahn-E-Mail mit angehängten und mutmaßlich schädlichen Virusdateien abgesetzt.

 

Bitte löschen Sie diese Dateien sowohl aus aus Ihrem Posteingang als auch aus Ihrem Papierkorb.

 

Soweit mir zur Kenntnis gekommen ist, handelt es sich um folgenden oder ähnlichen Inhalt:

 

der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte an dem Objekt „Anal Beauty 5 Blu-ray Disc“. Unseren Auftraggeber „Tushy Video“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Produktname: Anal Beauty 5 Blu-ray Disc
Benutzerkennung: 4788747169
IP-Adresse: 86.14.203.14
Datum/Uhrzeit: 23.08.2018 22:54:31

Unserer Mandant hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 204/721/232 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11).
Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).

Pauschale für Post und Telekommunikation: 13,80 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 350,10 Euro
Gegenstandwert: 33393,00 Euro
Schadensersatz: 684,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung - pauschal: 60,00 Euro

Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Prof. Dr. Maier und Dr. Schumacher mbH“

 

Ich habe mit dieser Abmahnung nichts zu tun. Leisten Sie dieser Aufforderung keine Folge!

 

Löschen Sie die fraglichen Dateien aus Ihrem Posteingang, Ihrem Papierkorb Ihres E-Mailsystems und ggf. auch in Ihrem Account Ihres Providers. Der Anhang kann schädliche Inhalte haben. Bitte öffnen Sie den Anhang daher nicht .

 

Bitte informieren Sie sich bei den für den Schutz Ihres Systems zuständigen Stellen, ob Ihr System infiziert wurde und inwieweit Sie selbst Gegenmaßnahmen ergreifen konnen und müssen.

 

Ich habe mich meinerseits um geeignete Gegenmaßnahmen bereits gekümmert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Titus Maier

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